Der Ältestenrat ist die Vertretung der Mitglieder. 

Der Ältestenrat hat die ihm nach dieser Satzung zugewiesenen Aufgaben, insbesondere obliegen ihm
a) die Pflege der guten Beziehung der Mitglieder untereinander und zu den Organen;
b) die Beratung des Präsidiums in wichtigen Vereinsangelegenheiten und
c) im Bedarfsfalle die Ausübung der Funktion eines Ehrenrates.

Der Ältestenrat ist vom Präsidium vor der Entscheidung über wichtige Vereinsangelegenheiten anzuhören, was insbesondere gilt für
a) eine Änderung des Vereinszwecks;
b) die Ehrung von Mitgliedern und Dritten;
c) die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie die Aberkennung von Ehrungen und Auszeichnungen;
d) die Eingehung finanzieller und vertraglicher Verpflichtungen, die über eine übliche Geschäftsführung hinausgehen.

Der Ältestenrat wird ferner auf Antrag tätig zur Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten und Unstimmigkeiten im Verein und seinen Abteilungen. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied des Vereins. Der Antrag ist schriftlich bei der Geschäftsstelle des Vereins einzureichen. Der Ältestenrat soll innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags in der Sache verhandeln.

 

Mitglieder des Ältestenrates sind:

  • HansPeter Schlimm, Friedl Metz, Heiko Schmidt, Wolfgang Schmidt und Volker Mari
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